Frank Marschall Finanzplanung & Versicherungen

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Haftpflichtversicherung

1. Was ist eine Private Haftpflichtversicherung?

Ob es um die beschädigte Stereoanlage des Freundes, den mit dem Fahrrad angefahrenen Fußgänger oder den vom Hund gebissenen Briefträger geht: Wer einen Schaden anrichtet, muss dafür haften. Und zwar in unbegrenzter Höhe und lebenslang. Jeder, der das Eigentum, die Gesundheit oder das Leben eines anderen verletzt, so heißt es im Bürgerlichen Gesetzbuch, muss Schadenersatz leisten. Wer aus Unachtsamkeit einen Menschen so schwer verletzt, dass er nicht mehr arbeiten kann, muss mit Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe rechnen. Diese finanziellen Risiken deckt eine private Haftpflichtversicherung ab. Sie gehört damit zu den besonders wichtigen Versicherungen und sollte in keinem Haushalt fehlen.

Wichtig:

Bei den Tipps und Informationen auf diesen Seiten handelt es sich um allgemeine, unverbindliche Hinweise zur privaten Haftpflichtversicherung. Die rechtsverbindlichen Bestimmungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen Ihres Versicherers.

2. Welche Vorteile eine Private Haftpflichtversicherung bietet

Der Schutz der privaten Haftpflichtversicherung gilt rund um die Uhr und besteht auch bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt bis zu einem Jahr. Sie zahlt jeweils einen Betrag in Höhe des nachgewiesenen Schadens bis maximal zu den im Versicherungsschein genannten Versicherungssummen für Personen- und Sachschäden. Mitversichert ist die ganze Familie, auch unverheiratete, volljährige Kinder, die sich noch in der Schul- oder einer unmittelbar daran anschließenden beruflichen Erstausbildung (Lehre und/oder Studium) befinden. Die Police kostet zwischen 50,-- € und 100,-- € im Jahr (Je nach Anbieter und Höhe des Versicherungsschutzes). Bei eheähnlichen Lebensgemeinschaften genießen beide Partner den vollen Schutz, wenn sie namentlich im Versicherungsantrag genannt werden. Wichtig zu wissen: Kinder bis zum 7. (im Straßenverkehr bis zum 10.) Lebensjahr haften nicht für die von ihnen angerichteten Missgeschicke (Deliktunfähigkeit). Es gibt Versicherer, die dieses Risiko summenbegrenzt absichern. Haben die Eltern des Kleinkindes nachweislich ihre Aufsichtspflicht verletzt, zahlt die Haftpflichtversicherung der Familie. Weil nicht alle Forderungen nach Schadenersatz berechtigt sind, weist der Versicherer unberechtigte Ansprüche zurück und gewährt dem Versicherungsnehmer insoweit sog. passiven Rechtsschutz. Dafür, dass der Versicherte sein Geld bekommt, wenn er selbst geschädigt wurde und der Schuldige nicht versichert ist, sorgt der Einschluss des zusätzlichen Leistungsbausteins Forderungsausfalldeckung. Einige Versicherer bieten ihn bereits inklusive.

3. Varianten

Zu dem Grundsatz der gesetzlichen Haftpflicht gehören auch sogenannte Verkehrssicherungspflichten.

Beispiel: Wer in seinem Mietvertrag dazu verpflichtet wurde, vor der Eingangstür Eis und Schnee zu beseitigen, wird haftbar gemacht, wenn ein Passant ausrutscht und sich ein Bein bricht.

Die gesetzliche Haftpflicht trifft gleichermaßen:

  • Bauherren. Neben Architekten und Handwerkern muss der Häuslebauer für die Absicherung der Baustelle sorgen. Kommt jemand auf dem Grundstück zu Schaden, zum Beispiel durch herabfallendes Material, wenden sich die Geschädigten immer zuerst an den Bauherren.
  • Tierhalter. Wenn ein Hund etwa das Nachbarskind beißt, muss der Tierhalter für die Kosten aufkommen und zwar auch ohne eigenes Verschulden.
  • Sportler. Wer mit seinem Surfbrett einen Schwimmer verletzt oder einen Spaziergänger beim Rollschuhfahren zu Fall bringt, haftet ebenso wie ein Snowboard-Fahrer, der den Sturz eines Skifahrers verursacht.

Je nach persönlichem Haftpflichtrisiko bieten sich neben der privaten Haftpflichtversicherung weitere Varianten, etwa die

  • Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer
  • Bauherren-Haftpflichtversicherung für Bauherren
  • Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung für Öltankbesitzer
  • Betriebs-Haftpflichtversicherung für Unternehmer
  • Tierhalter-Haftpflichtversicherung für Hunde- oder Pferdebesitzer.
  • Jagdhaftpflicht für Jäger
  • Wassersporthaftpflicht für Betreiber von Wassersportfahrzeugen

4. Was tun im Schadenfall?

  • Melden Sie jeden Schaden sofort, spätestens innerhalb einer Woche.
  • Schildern Sie die Umstände, die zu dem Schaden geführt haben, genau und wahrheitsgemäß.
  • Leisten Sie ohne vorherige Abstimmung mit Ihrem Versicherer keine Zahlung an den Geschädigten und überlassen Sie es Ihrem Versicherer, Erklärungen über Ihre Schadenersatzpflicht abzugeben.
  • Erheben Sie sofort Widerspruch gegen einen gegen Sie erlassenen Mahnbescheid und benachrichtigen Sie umgehend den Versicherer.
  • Zeigen Sie dem Versicherer auch sofort an, wenn gegen Sie ein Anspruch gerichtlich geltend gemacht, die Prozesskostenhilfe beantragt oder Ihnen gerichtlich der Streit verkündet wird. Das Gleiche gilt im Falle eines Arrestes, einer einstweiligenVerfügung oder eines Beweissicherungsverfahrens

5. Was man beim Abschluss einer Privaten Haftpflichtversicherung beachten sollte

Wer eine private Haftpflichtversicherung abschließen will, sollte vorher genau prüfen, welchen Haftpflichtrisiken er ausgesetzt ist. Wenn ein neues Risiko hinzukommt, etwa ein Hund, muss es gesondert versichert werden. Zu beachten ist auch: die Versicherungssumme der privaten Haftpflichtversicherung sollte mindestens 2 Millionen Euro für Personen- und eine Million Euro für Sachschäden betragen.

6. Kleines Lexikon zur Privaten Haftpflichtversicherung

Abwehr unberechtigter Ansprüche: Wenn jemand unberechtigt Schadenersatz vom Versicherten fordert, wird der Versicherer diese Ansprüche abweisen.

Ausschlüsse: Jede Haftpflichtversicherung enthält einige Ausschlüsse. In diesen Fällen gewährt der Versicherer keinen Schutz. Dazu gehören Schäden, die man selbst erleidet, Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt, Ansprüche wegen verloren gegangener Sachen, Strafen und Bußgelder, Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges herbeigeführt werden. Dafür gibt es die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung.

Geltungsbereich: Damit sind die Länder gemeint, in denen der Versicherungsschutz gilt. Der Schutz der privaten Haftpflichtversicherung gilt weltweit - bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt bis zu einem Jahr - und rund um die Uhr.

Haftpflicht: Es gilt die sich aus einzelnen gesetzlichen Bestimmungen ergebende Verpflichtung, einen Schaden zu ersetzen, den man jemand anders zugefügt hat.

Mitversicherte Personen: In der privaten Haftpflichtversicherung ist die ganze Familie mitversichert, auch unverheiratete, volljährige Kinder, die sich noch in der Schul- oder einer unmittelbar daran anschließenden beruflichen Erstausbildung (Lehre und/oder Studium) befinden.

Schadenersatz: Wer jemanden geschädigt hat, ist verpflichtet, den Schaden in Geld wieder gutzumachen.

Versicherungssumme: Die Summe, die der Versicherer maximal im Schadenfall bezahlt.

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